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Beratungstermine zu Vorsorgevollmachten

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Die Betreuungsstelle des Kreises Düren bietet auch in diesem Jahr wieder regelmäßig Sprechstunden zur gesetzlichen Betreuung und zu Vorsorgevollmachten in den Städten und Gemeinden an. In Jülich finden die Sprechstunden jeweils dienstags am 10. März, 12. Mai, 18. August, 6. Oktober sowie 1. Dezember immer um 14 Uhr im Kleinen Kreishaus, Düsseldorfer Straße, statt. Anmeldungen werden unter 02421 / 22 10 51 416 entgegengenommen.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind wichtige Dokumente. Denn durch Unfall, Krankheit oder aus Altersgründen kann jeder Mensch in die Lage kommen, selbst keine oder nur noch teilweise Entscheidungen treffen zu können. Schnell kommt dann die Frage auf, wer sich in einem solchen Fall um die Interessen des Betroffenen kümmert.

Bei Volljährigen sieht das Rechtssystem keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch Angehörige vor. Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann eine gesetzliche Betreuung für sich selbst vermieden werden.

In einer Betreuungsverfügung können dann nicht nur Betreuerin oder Betreuer festgelegt werden, sondern auch Wünsche zur Betreuung. In der Patientenverfügung wird vorab bestimmt, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll.

Allerdings gilt es bei den Vollmachten auch ein paar Dinge zu beachten. Diese und weiterführende Fragen zum Thema werden in den Beratungsterminen geklärt.

Details

Datum:
10.3.2020
Zeit:
14:00
Kategorien:

Veranstalter

Kreis Düren
Telefon:
02421/22-0
E-Mail:
mail@kreis-dueren.de
Website:
http://www.kreis-dueren.de

Veranstaltungsort

Kleines Kreishaus Jülich
Marktplatz 1
Jülich, NRW 52428 Deutschland
+ Google Karte
Telefon:
02461 / 80 567 110
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