Start Magazin Rat & Recht Auf manchen RechtsFeldern weht geHEUre Landluft…

Auf manchen RechtsFeldern weht geHEUre Landluft…

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Erdverbundenes Land(wirtschafts)recht treibt vor allem auf der fruchtbaren Jülicher Börde und auf ihren weit gestreckten Feldrainen reichhaltig Blüten.

Der Jülicher Muttkrat ist – die Erdkröte preisend – diesem echten Basisrecht als Grundrecht besonders verbunden.

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So könnten nachfolgende wahre Rechtsgeschichten dem Jülicher Land geradezu entsprungen sein.

Zunächst einmal geht’s um – vierbeinige – Rindviecher.

Menschen haben ein Recht am eigenen Bild. Dies ist als aus immerhin dem Grundgesetz stammendes Persönlichkeitsrecht allgemein bekannt.

Aber erstreckt sich dieses Recht auch auf Rindviecher?

Das rheinische Kalb „Anita“ respektive die für sie sorgende Bäuerin haben hierzu Rechtsgeschichte geschrieben.

„Anita“ begeisterte offenbar ihre Betrachter durch ihr feuriges Erscheinungsbild derart, dass sie immer wieder der Begierde von Paparazzies ausgesetzt war.

Der „Anita“-Hype ging so weit, dass eine Eventmarketing-Agentur Fotos der ahnungslosen „Anita“ bei einer „Kuh-Charity-Party“ veröffentlichte.

Jetzt platzte „Anita“ respektive ihrer moralisch gefestigten Bäuerin endgültig der Kragen und sie schalteten das Kölner Amtsgericht ein, um die lästigen Fotografen wegen Eigentumsverletzung auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

Der Kölner Richter erachtete hingegen die Rinder – ähnlich wie die sprichwörtlichen Pferde – bei der Bäuerin als durchgegangen und wies die Klage ab.

Ein Persönlichkeitsrecht von „Anita“ sei nicht angetastet, da bei Tieren, zu deren Gattung Rindviecher nun einmal eindeutig gehörten, die Schutzwirkung von grundgesetzlich gesicherten Grundrechten ausscheide.

Auch die Hilfsprüfung einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der klagenden Bäuerin greife nicht zu ihren Gunsten durch, denn die Fotos von „Anita“ ließen keine Rückschlüsse auf die Persönlichkeit ihrer Bäuerin zu.

Fazit: Mit Bildaufnahmen von Rindviechern kann man
überall schadlos herumgrasen!

Auch folgende rechtsrelevante Begebenheit gleicht einem – auf wahren Tatsachen beruhenden – Jülicher Rechtsschwank aus dem erdigen Leben eines Muttkrat.

Was passiert, wenn ein Ingenieur in Ausübung seines Berufes auf einem Bauernhof einen Gastank fotografieren will, mit seinem Auto dort vorfährt und auf einen Stall voller Hühner trifft?

Schlussendlich fällt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm daraufhin ein wegweisendes Urteil!

Was hatte es auf sich?

Der Ingenieur entstieg damals nach Ankunft auf dem Bauernhof seinem Pkw und schlug mit Schmackes seine Autotür zu.
Das sich im nahen Hühnerstall tummelnde Federvieh der besonders gezüchteten und geräuschempfindlichen Art ISA Brown traf die knallende Autotür quasi wie eine Atomexplosion.
Sage und schreibe 143 Hühner starben unmittelbar am Knallschock oder durch die unter ihnen ausgelöste Massenpanik.
Der betroffene Landwirt war ob des unerwarteten Massensterbens seiner Lieblingshühner so erbost, dass er den Ingenieur auf Schadenersatz verklagte.

Ohne Erfolg! Das OLG Hamm exculpierte den wahrlich verdutzten Ingenieur mit dem vornehmlichen Argument, dass die hohe Geräuschempfindlichkeit dieser Hühner auf deren Intensivaufzucht auf engstem Raum zurückzuführen sei.
Weder könne man dem Ingenieur Verschulden vorwerfen noch die verschuldensunabhängige Betriebsgefahr gegen denselbigen wenden, da eine Massenpanik im Hühnerstall nicht zu den typischen Gefahren durch den Betrieb eines Autos gehöre.(OLG Hamm, Urteil vom 11.12.1996, Az 13 U 121/96)

Fazit: Landwirte, die sich gegen jede Tierschutzüberlegungen der
Massenhaltung von Hühnern verschreiben, sollten zumindest
größere Stallungen mit Schallschutz vorhalten.

So weit nur zwei Beispiele dafür, wie Rechtskonflikte in ländlicher Luftregion gleichermaßen bodenständig und exotisch ausgetragen werden können.


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