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Richter geht auch ehrenamtlich!

Das hohe Amt des Richters ist gewiss ehrenvoll, es kann aber auch ehrenamtlich sein.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Eine Heerschar von Bürgern und Bürgerinnen unseres Landes sitzen tagtäglich mit am Richtertisch und sind ohne juristische Ausbildung, also als Laienrichter mit gesundem Menschenverstand in gerichtliche Entscheidungsprozesse eingebunden.
Die Beteiligung von Nichtjuristen an der Rechtsprechung geht vornehmlich auf die politische Aufklärung im 19. Jahrhundert zurück.
Der Einfluss der Obrigkeit sollte verringert werden und Urteilsfindung stärker mit der Lebenswirklichkeit korrespondieren.
Dabei waren Geschworene als Laienrichter noch bis zur „Emminger Verordnung“ im Jahre 1924 ähnlich wie heute noch im amerikanischen Strafprozess alleine für die Entscheidung über die Schuldfrage zuständig, die Berufsrichter dagegen ausschließlich für die Verhandlungsleitung und Strafzumessung.

Diese Abwälzung der richterlichen Verantwortungslast auf den ehrenamtlichen Richter gibt es heute nicht mehr, gleichwohl ist der Laienrichter in der deutschen Justiz nach wie vor fest verwurzelt.
Diese Laien verrichten ihren Ehrendienst als ehrenamtliche Richter, Handelsrichter oder Schöffen u.a. an Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Finanz-, Handels- und Strafgerichten.

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Letztlich soll auch in der modernen deutschen Justiz der Einsatz von Laienrichtern das Vertrauen der Bürger in die Justiz stärken und eine lebensnahe Rechtsprechung befördern.

Der richterliche Spruch „im Namen des Volkes“ soll nicht zum Blankett verkümmern. Die Rechtsprechung soll durch Volkes Beteiligung an ihr ihre Legitimation, volks- und lebensnah zu sein, stärken.

Potentielle Laienrichter, die an den Richtertisch rücken wollen, sollten eine gewisse Berufserfahrung, gesunden Menschenverstand und soziale Kompetenz mitbringen.

Basisvoraussetzungen sind aber das das Mindestalter von 25 Jahren, die deutsche Staatsbürgerschaft und die Beherrschung der deutschen Sprache.

Und noch eins: Das richterliche Ehrenamt gestaltet sich nicht ganz pro bono. Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung werden abgegolten.

Wer jetzt also noch mehr Lust, Zeit und Laune hat, der Justitia ehrenhalber zu Leibe zu rücken, der soll sich bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung bewerben. Diese erstellen Vorschlagslisten, die an die jeweiligen Gerichte zur Auswahl gehen. Und dann sind Sie schneller Organ der Rechtspflege als Sie dachten!


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