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IHK kritisiert Urteil zum Dieselfahrverbot

Mit Bedauern hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen am Freitag das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen zum Dieselfahrverbot aufgenommen. „Ein Fahrverbot auf einzelnen Straßen wie in Hamburg führt lediglich zu einer Verlagerung der Verkehrsströme und der Emissionen“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer, der auch die Nachhaltigkeit von Umweltzonen und Fahrverboten infrage stellt: „Ihre Wirkung, nämlich der vorgezogene Fahrzeugaustausch, ist nach wenigen Jahren kaum noch messbar.“

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Foto: ResoneTIC/ pixabay
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Eine große Herausforderung bilde das Fahrverbot laut IHK indes für Berufspendler: Jeden Tag pendeln etwa 25.000 Diesel-Pkw in die Stadt Aachen herein und aus ihr heraus. Auch die Wirtschaft sei essenziell von dem Urteil betroffen: „Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe sind Fahrverbote nicht verkraftbar – und sie stellen die Erreichbarkeit der Aachener Innenstadt als zentralen Wirtschafts- und Lebensraum infrage“, sagt Bayer. Fast 70 Prozent der gewerblich zugelassenen Pkw und nahezu alle Nutzfahrzeuge in Aachen werden der Kammer zufolge mit Dieselmotoren betrieben. „An dieser Stelle ist jetzt die Politik gefragt“, appelliert Bayer: „Unternehmen und Bürger dürfen mit diesem Problem nicht alleingelassen werden.“ Die IHK Aachen fordere deshalb die Bereitstellung von Fördermitteln etwa für Hardware-Umrüstungen und nachhaltige Mobilitätskonzepte.

Wesentlich zielführender als das ausgesprochene Dieselfahrverbot seien Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung des Mobilitätsverhaltens. Zur dauerhaften Reduktion der Stickstoffdioxid-Konzentration in den Innenstädten müsse der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radwege ebenso vorangetrieben werden wie Verbesserungen durch „adaptive Verkehrssteuerung“ und ein optimiertes Baustellenmanagement oder ein breiteres Angebot umweltfreundlicher Antriebstechniken bei Diesel-, Hybrid- und Elektrofahrzeugen.

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