Der Kreistag hat gestern abend entschieden. Ab 1. August 2026 werden gestaffelt nach Jahreseinkommen wieder Beiträge für den Kindergarten erhoben. Wer unter 50.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommenliegt bleibt beitragsfrei. Für alle übrigen wird ein Beitrag zwischen 80 und 510 Euro im Monat erhoben. „Der Kreistag hat die erweiterte Beitragssatzung aufgrund einer angekündigten Anordnung der Bezirksregierung beschlossen. Sie basiert auf Kerngedanken und Diskussionsergebnissen der Gespräche zwischen Verwaltung, Vertreterinnen und Vertretern der politischen Fraktionen und dem Jugendamtselternbeirat. Die Beteiligten, die die erweiterte Satzung erarbeitet haben, legten bei der Gestaltung großen Wert auf eine sozialverträgliche Staffelung der Beiträge, um Familien im Kreis Düren nicht übermäßig zu belasten“, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises.
Zum Hintergrund
In den vergangenen Jahren hat die Beitragsfreiheit zur finanziellen Entlastung von Eltern und Sorgeberechtigten im Kreis Düren beigetragen. Seit 1. August 2018 brauchten Eltern im Kreis Düren weitestgehend keine Kita-Beiträge zahlen. Bereits seit 15 Jahren war der KiTa-Besuch für die ersten 24 Monate beitragsfrei. Landesweit gilt seit August 2020, dass für die letzten beiden Jahre vor Eintritt in die Schule keine Gebühren erhoben werden.
Trotz der prognostizierten Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 im Kreis Düren, die auf rund 51,5 beziehungsweise 48,4 Millionen Euro beziffert werden, entschied der Kreistag im April, die weitgehende Beitragsfreiheit beizubehalten. Der Beschluss wurde durch Ferdinand Aßhoff als Beauftragten des Landes NRW beanstandet. Ende September hatte die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass sie beabsichtige, eine Änderung der derzeitigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes anzuordnen. Dem Handlungsdruck folgend wurde von der Verwaltung der Entwurf der erweiterten Elternbeitragssatzung überarbeitet und Eckpunkte in Bezug auf die Einkommensstufen und Beitragshöhen eingearbeitet.
Künftig gilt weiterhin die Beitragsfreiheit für Kinder, deren Eltern zwischen 45.000 und 55.000 Euro jährlich verdienen. Gestaffelt werden dann die Beiträge nach mittlerem Einkommen (65.000 bis bis 85.000 Euro) und oberes Einkommen (95.000 bis 120.000 Euro). Es bestand laut Sitzungsvorlage Einigkeit darüber, den Höchstbeitrag für die 25-Stunden-Kategorie für Einkommen bis 120.000 Euro an dem in Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. Dezember 2010 definierten Höchstbetrag für die OGS-Betreuung (unter Punkt 8 des Erlasses 235 Euro/Monat) zu orientieren und diesen für die anderen Stundenkategorien zu kumulieren. Als Kompensation zur Entlastung der unteren und mittleren Einkommen wurde des Weiteren vereinbart, eine weitere Beitragsstufe (Höchstbeitrag über 120.000 Euro) in der Tabelle zu ergänzen. Es bestand zudem Einvernehmen darin, die Kategorie über 35 Stunden höher zu belasten, damit die 45-Stunden-Plätze bedarfsgerechter vergeben werden.