Die Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Jülich werden hier zusätzlich und unverbindlich veröffentlicht. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen.
Der Vollzug der Bekanntmachungen der Stadt Jülich erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Jülich gem. § 15 (1) a Hauptsatzung der Stadt Jülich bzw. im Amtsblatt der Stadt Jülich (HERZOG Kultur- und Stadtmagazin Druckausgabe) gem. § 15 (1) b Hauptsatzung der Stadt Jülich.

BEKANNTMACHUNGEN DER STADT JÜLICH

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