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Bekanntmachung der Stadt Jülich – Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“

a) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“ soll auch die frühzeitige Beteiligung im Rahmen zur Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“ durchgeführt werden.

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Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, an diesem Standort im Bereich des heutigen Freibades ein Hallenbad zu entwickeln.

Das ca. 2,9 ha große Plangebiet liegt nordwestlich der historischen Innenstadt und umfasst das heutige Freibadgelände westlich der Rur sowie die für die Erschließung notwendigen Teilflächen des Stadionweges.

Das Hallenbad in der Bongardstraße aus dem Jahr 1967 weist aufgrund des Alterszustandes und der Hochwasserereignisse 2021 so große Mängel auf, dass es im April 2025 endgültig geschlossen werden musste.

Ziel der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist somit die Sicherung und Wiederherstellung dieser wichtigen Gemeinbedarfseinrichtung zur Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge. Die beschriebene Bauleitplanung leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Sport- und Freizeitangebotes in der Stadt Jülich unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Diese Bekanntmachung und der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung werden in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026

auf folgenden Internetseiten veröffentlicht.

Bekanntmachung:

auf der Homepage des „HERZOG“-Magazins unter www.herzog-magazin.de/amtliche-bekanntmachungen-stadt-juelich – AMTL. BEKANNTM. DER STADT JÜLICH – Bekanntmachung der Stadt Jülich – Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“

Bauleitplanunterlagen:

auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG – Flächennutzungsplan / -änderungen – Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“

oder

über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr

öffentlich eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 und -266 zwecks Terminabsprache.

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail (planungsamt@juelich.de bzw. ajansen-venrath@juelich.de) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.

Jülich, den 13.04.2026
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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