Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 63 „Feuerwache Römerstraße“

Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 63 „Feuerwache Römerstraße“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Beschluss über die Veröffentlichung im Internet gemäSS § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 die Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. A 63 „Feuerwache Römerstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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Der Planbereich ist in folgender Skizze (Auszug aus der Amtlichen Basiskarte) durch eine Strichlinie gekennzeichnet:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan der Stadt Jülich zeigt, dass die bestehenden Feuerwehrstandorte die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen künftig nicht mehr einhalten können. Zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr ist daher ein neuer Standort erforderlich.

Die Flächen östlich des Wasserwerks an der Römerstraße (Flur 17, Flurstücke 10, 37 sowie Flur 15, Flurstücke 1375 – 1377) eignen sich aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage besonders für die Ansiedlung einer neuen Feuerwache. Östlich des vorgesehenen Standorts bestehen darüber hinaus weitere Entwicklungsmöglichkeiten für eine zukünftige Erweiterung des Standorts.

Die vorhandene tektonische Störzone wird von Bebauung freigehalten und als Stellplatz- und Übungsfläche genutzt. Die Erschließung erfolgt über die Römerstraße (L 136); für die Feuerwehr ist zusätzlich eine separate Alarmausfahrt vorgesehen.

Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Mit der Planung werden die Voraussetzungen für eine langfristige Weiterentwicklung des Standorts geschaffen. Daher soll der Bebauungsplan veröffentlicht und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. A 63 „Feuerwache Römerstraße“ mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026

auf folgenden Internetseiten veröffentlicht.

Bekanntmachung:

auf der Homepage des „HERZOG“-Magazins unter www.herzog-magazin.de/amtliche-bekanntmachungen-stadt-juelich/ – AMTL. BEKANNTM. DER STADT JÜLICH – Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 63 „Feuerwache Römerstraße“

Bauleitplanunterlagen:

auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne / sonstige Sitzungen – Bebauungsplan Nr. A 63 Feuerwache Römerstraße

oder

über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich eingesehen werden.

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail (planungsamt@juelich.de bzw. aheidt@juelich.de) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.

Zum Bebauungsplan wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die bisherigen Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Begründung.

In den Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden, sowie in den vorliegenden Untersuchungen (Umweltbericht, Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe 1 und Stufe 2, Konzept zum Artenschutz Steinkauz, Verkehrsgutachten, Archäologischer Abschlussbericht, Baugrunderkundung, Entwässerungskonzept) werden Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter genannt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 63 „Feuerwache Römerstraße“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 21.05.2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 09.06.2026
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs

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