Start Stadtteile Jülich Grabschmuck auf den Friedhöfen

Grabschmuck auf den Friedhöfen

Die Stadt Jülich erinnert an Regelungen auf Friedhöfen.

1
0
TEILEN
Kommunalfriedhof Merscher Höhe 2024. Foto: Olaf Kiel
- Anzeige -

Die Stadt Jülich weist darauf hin, dass das Aufstellen von Pflanzen, Lampen oder sonstigem Grabschmuck auf Urnen und Särgen bei dem Besuch von Rasenreihengrabstätten, anonymen Grabstätten und Baumbestattungsflächen nicht erlaubt ist. Diese Regelung gilt für das ganze Jahr, also auch für die Wintermonate und damit verbundene Feierlichkeiten wie beispielsweise Allerheiligen und Weihnachten.

Alle Hinterbliebenen werden daher gebeten, die geltenden satzungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und keinen Grabschmuck auf den vorgenannten Grabstätten und Flächen abzustellen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass widerrechtlich abgestellter Grabschmuck durch den Bauhof entfernt und entsorgt wird.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here