Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper hat einen entsprechenden Verdachtsbefund auf die Geflügelpest bei zwei bereits verendeten Tieren festgestellt. Daraufhin wurde am Wochenende 15 Tiere tierschutzgerecht getötet, teilte der Kreis Düren in einer Pressemitteilung mit.
Der Rhein-Erft-Kreis hat indessen die Schutzmaßnahmen, die wegen des Geflügelpestausbruchs Mitte Januar 2026 im Stadtgebiet von Bedburg angeordnet wurden, aufgehoben. Auch der Kreis Düren war von diesen Maßnahmen betroffen, die hier ab Donnerstag, 19. Februar, nun nicht mehr gelten.
Teile von Titz, Niederzier und Jülich lagen in der Sperrzone, die weiträumig um die betroffene Haltung im Rhein-Erft-Kreis eingerichtet worden war. Hier galten bestimmte Auflagen des Kreisveterinäramtes Düren. Für das dort gehaltene Geflügel (unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere) wurde beispielsweise eine Stallpflicht angeordnet sowie erhöhte Sicherheitsmaßnahmen und Hygieneauflagen.
Noch einmal der Hinweis: Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse zu melden. Zudem weist das Veterinäramt auf die Verpflichtung zur Meldung von Erkrankungen und Verendungen bei den gehaltenen Tieren hin. Die betroffenen Betriebe und Privathalter aus der bisherigen Schutzzone wurden vom Veterinäramt informiert.
Die Geflügelpest stellt für die Allgemeinbevölkerung ein geringes Risiko dar, ist aber grundsätzlich auch auf den Menschen übertragbar, besonders bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder Wildvögeln.





















