Die Kommunalwahl, bei über die politische Zusammensetzung des Stadtrates sowie Besetzung des Bürgermeister- und Landratsamtes entschieden wird, findet am Sonntag, 14. September, statt. Eine mögliche Stichwahl wäre am 28. September. Für die Wahlverfahren werden in den Wahlvorständen viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Das Wahlamt der Stadt Jülich ruft deshalb dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.
Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Freiwillige die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben, bei der Entscheidung über die Zukunft unserer Stadt und unseres Kreises selbst mitzuwirken und dabei neue Menschen kennenzulernen.
Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag wahlberechtigt ist, d.h. Deutscher oder EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Jülich hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Zu den Aufgaben gehört es,
• Wahlbenachrichtigungen und Ausweise der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen
• Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren
• Wahlergebnis festzustellen
Die Wahllokale sind am Sonntag, 14. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal und können einen Schichtdienst vereinbaren. Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand zahlt die Stadt Jülich ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 Euro. Als zusätzliches kleines Dankeschön sponsert das Museum eine Freikarte für jeden Helfer.
Interessierte, die am 14. September und gegebenenfalls am 28. September in einem Wahlvorstand mitwirken möchten, können sich beim Wahlamt der Stadt Jülich unter Tel. 02461 / 63-375 oder per E-Mail [email protected] melden