Start Stadtteile Jülich Lebendige Bücher

Lebendige Bücher

Die neue Veranstaltungsreihe "Bibliothek der Menschen" setzt sich für Dialog ein.

14
0
TEILEN
Foto: Stadtbücherei Jülich
- Anzeige -

Der Fachbereich für Sozialplanung, Demografie, Inklusion und Integration der Stadt Jülich und die Stadtbücherei Jülich laden zum zweiten Termin der neuen Veranstaltungsreihe „Bibliothek der Menschen“ ein. Statt Bücher auszuleihen, können die Teilnehmer an diesem Tag „lebendige Bücher“ erleben – Menschen mit persönlichen Geschichten und Erfahrungen.

Zum Thema Bücherwelten wird Gudrun Kaschluhn am Samstag, 21. Juni, als „Expertin“ Menschen aus Jülich und dem näheren Umland von 11 bis 13 Uhr vorstellen, die aus verschiedenen Gründen „Geschichten“ aufgeschrieben haben – sei es eine Romanhandlung im persönlichen Lieblingsgenre oder die Aufarbeitung der Familiengeschichte bzw. eines lebensbestimmenden Themas. Natürlich sind auch Informationen rund um die Bereiche „Schreiben – Lektorat – Verlagssuche“ Bestandteil der Veranstaltung.

- Anzeige -

Kostenlose Eintrittskarten sind ab sofort in der Stadtbücherei Jülich erhältlich bzw. können telefonisch unter 02461 / 936363 oder per Mail an [email protected] reserviert werden.

TEILEN
Vorheriger ArtikelPositiver Rückblick
Nächster ArtikelDürener Kunst
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here