Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder Mensch – egal ob jung oder alt – in eine Situation kommen, die es ihm unmöglich macht, seine persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen.
Bei Volljährigen sieht das deutsche Rechtssystem keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige vor. Die Betreuungsbehörde des Kreises Düren informiert zu Vorsorgemöglichkeiten wie Betreuungs- und Patientenverfügungen am Donnerstag, 28. August, von 18 bis 19.30 Uhr im Kreishaus Düren, Bismarckstraße 16, Haus B, Raum 130. Als fachkundiger Referent beantwortet Dr. Michael Jüttner, ehemaliger Betreuungsrichter am Amtsgericht Düren, die Fragen der Interessierten.
Die kostenfreie Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Eine Anmeldung ist bis zum 26. August erforderlich unter https://beteiligung.nrw.de/portal/dueren/beteiligung/themen/1014957 oder telefonisch unter der Rufnummer 02421 / 221051911.