Start Stadtteile Jülich Was wächst hier eigentlich?

Was wächst hier eigentlich?

Das LUK-Puppentheater präsentiert im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche ein Stück für die ganze Familie auf dem Marktplatz Jülich.

0
0
TEILEN
„Besuch im Druntenunten“. Foto: LUK Puppentheater
- Anzeige -

Die Biobäuerin Faira Frischvomfeld hat dieses Jahr viele Möhren und Zwiebeln geerntet. Nur leider gab es keine Kartoffeln. Da taucht plötzlich der Regenwurm Buddelpieter auf. Er ist Meisterdetektiv und hat die Kartoffeln irgendwo gesehen. Buddelpieter lädt alle zur Suche in sein Zuhause im Druntenunten ein. Wie lebt man unter der Erde? Was wächst dort alles? Hoffentlich helfen uns auch die weinerliche Zwiebel und die knackige Möhre bei der Suche.

Das lustig nachhaltige Theaterstück „Besuch im Druntenunten“ eignet sich für Kinder ab drei Jahren. Finanziert wird das Projekt von der Stiftung Umwelt und Naturschutz NRW. Das Theater wird als Kooperation des Kulturbüros und der Stabsstelle für Nachhaltigkeit, Mobilität und Klimaschutz (NaMoK) im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche und der Klimawoche vom 16. bis 22. September angeboten.

- Anzeige -

Ziel der Kampagne ist es, den Menschen vor Ort aufzuzeigen, dass nachhaltige Mobilität die Lebensqualität für alle verbessert und es viele Möglichkeiten gibt, umwelt- und klimaschonend zu leben.

Familientheater 21|09

Marktplatz | 14 Uhr | Die Veranstaltung ist kostenfrei.

TEILEN
Vorheriger ArtikelKuratorenführung
Nächster ArtikelMatinee zur Marktzeit
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here