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Castor-Transporte in der Diskussion

Im Jülicher Kulturbahnhof findet heute eine Informationsveranstaltung zu den geplanten Castor-Transporten statt.

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Foto: Aktionsbündnis "Stop Westcastor"| Archiv 2018
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE hatte am 25. August die beantragte Beförderung von 152 Behältern aus dem Zwischenlager Jülich in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus genehmigt. In den Behältern werden rund 300.000 Brennelement-Kugeln aus dem früheren Versuchsreaktor in Jülich aufbewahrt.

Zwei Tage später legte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eben dort Widerspruch gegen diese Genehmigung ein. Auch das Aktionsbündnis „Stop Westcastor“ Jülich und die Bürgerinitiative Ahaus wollen die Entscheidung für einen Transport des radioaktiven Abfalls in westfälische „Zwischenlager“ Ahaus nicht hinnehmen. Schon beim Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst anlässlich der Einweihung des Supercomputers JUPITER hatten die Aktivisten zu einer gemeinsamen Mahnwache vor dem Forschungszentrum aufgerufen.

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Aus Sicht der Anti-Atomkraft-Initiativen ist diese Namensgebung zumindest problematisch: Genau wie der neue Super-Computer hätte auch die ursprünglich geplante Anlage zur Aufbereitung des Atommülls den Namen „JUPITER“ erhalten – was damals für „Juelich Pilot Plant for Thorium Element Reprocessing“ stand. Die Anlage wurde in den 1970er Jahren gebaut, ging jedoch nie in den „heißen“ Betrieb.

Am Donnerstag, 11. September, laden das Aktionsbündnis „STOP Westcastor“ und Die Linke in NRW zu einer Diskussions- und Informationsveranstaltung in den Jülicher Kulturbahnhof ein.

Die Entscheidung für einen Transport ist mit der Genehmigung zwar formal gefallen ist, wann allerdings der erste von insgesamt 152 geplanten Castoren-Transporte über die Autobahnen rollt, steht noch nicht fest. Gleichzeitig mit dem eingereichten Widerspruch beantragte der BUND, die Vollziehung der Beförderungsgenehmigung auszusetzen. Für den BUND sei nicht ersichtlich, aus welchem Grunde der Transport nunmehr sehr schnell vollzogen werden soll. Letztlich habe sich an der Situation seit Juni 2013 nicht geändert, ein besonderes Vollzugsinteresse der erst jetzt erlassenen Transportgenehmigung sei nicht ersichtlich, hieß es in einer Mitteilung des Landesverbandes.
Ergänzend zum bereits eingereihten Widerspruch hat der BUND NRW jetzt noch einen Eilantrag gestellt, um den sofortigen Vollzug der Transporte zu stoppen. Das BASE hatte den BUND-Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der am 25. August erteilten Beförderungsgenehmigung von Jülich nach Ahaus abgelehnt, weswegen nun aus Sicht de Umweltverbandes eine Klage notwendig geworden ist. Damit will der BUND erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Beförderungsgenehmigungsbescheid wiederhergestellt wird.

Felix Ruwe von der Bürgerinitiative Ahaus fordert das Forschungszentrum Jülich in einem gemeinsam Schreiben der Anti-Atom-Initiativen dazu auf, sich „endlich seiner Verantwortung für den eigenen Atommüll zu stellen, statt den Atommüll zu verschieben.“

Zum Hintergrund der nun erteilten Genehmigung erläutert die zuständige Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, JEN: Das bestehende Behälterlager in Jülich war ursprünglich bis zum 30. Juni 2013 genehmigt. Eine Verlängerung der Genehmigung scheiterte an geänderten Anforderungen zur Erdbebensicherheit, die sich aus aktualisierten Regelwerken und neuen seismologischen Erkenntnissen ergaben. Zur Sicherstellung eines rechtskonformen Zustands hatte die Atomaufsicht NRW daher nach Ablauf der Aufbewahrungsgenehmigung Anordnungen zur weiteren Lagerung sowie eine Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der Brennelemente erlassen.

Zur Umsetzung dieser Anordnung hat die JEN drei Optionen verfolgt: Transport ins Zwischenlager Ahaus, Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und Export in die USA. Im Jahr 2022 wurde in Abstimmung mit Bund und Land die Option USA aufgegeben. Die Bundesregierung bewertet die Option Ahaus als „grundsätzlich vorzugswürdig“. Die Option eines Neubaus in Jülich wird noch bis zum Beginn der Transporte weiterbetrieben.

Auch die JEN weist darauf hin, dass ein konkreter Starttermin für die Transporte noch nicht feststeht. Der „weitere rechtliche Verlauf“ werde bei der konkreten Transportplanung berücksichtigt.


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