Im Zuge der Arbeiten muss der Verkehr auf eine Fahrtrichtung begrenzt werden. Dazu erfolgt eine Einbahnstraßenregelung sowohl in der Bahnhofstraße als auch in der Kartäuserstraße.
In der Bahnhofstraße bleibt die Fahrtrichtung von der Dr.-Weyer-Straße zur Großen Rurstraße erhalten, während in der Kartäuserstraße von der Großen Rurstraße bis zur Adolf-Fischer-Straße gefahren werden kann.
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Die Arbeiten sollen am 27. Oktober beginnen und werden voraussichtlich eine Woche andauern.





















