… ein Ortsvorsteher? In der Stadt Jülich sind 3 Ortsvorsteher in der Innenstadt und 15 in den Stadtteilen im Einsatz. Sie sind Ehrenbeamte, die vom Bürgermeister beauftragt sind, und für die Menschen die ersten Ansprechpartner vor Ort. Sie werden vom Stadtrat gewählt. Die Amtszeit ist an die Dauer der Wahlzeit des Rates gebunden. Für die jetzigen Amtsträgerinnen und -träger hat sie entsprechend im November 2025 begonnen.
Die Ortsvorsteherinnen und -vorsteher sind für die Sorgen und Nöte der Menschen da, greifen Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus dem Stadtteil auf und leiten sie an den Rat oder zuständigen Ausschuss weiter.
Außerdem gehören zu ihren Aufgaben Beglaubigungen, Besuche der älteren Bürger bei Vollendung des 80., 85. und jeden weiteren 5. Lebensjahres sowie Besuche bei Goldhochzeiten, und sie können jährlich Bescheinigungen für die Rentenversicherung ausstellen. Als Ehrenbeamte kontrollieren sie unter anderem die Ordnung und Sicherheit auf den Straßen, Wegen und Plätzen, städtischen Gebäuden und Mehrzweckhallen, teilen der Verwaltung Missstände und Beschädigungen an städtischen Einrichtungen mit.
Der HERZOG gibt eine Übersicht aller aktuell bestimmten Ortsvorstände auf einer Sonderseite


















