Das Ordnungsamt der Stadt weist vorsorglich darauf hin, dass in der Innenstadt am Tulpensonntag ab 11 Uhr Halteverbote gelten, und zwar:
Beidseitig vom Propst-Bechte-Platz ab Einmündung der Linnicher Straße, entlang der Düsseldorfer Straße von Wohnanlage Schirmer-Quartier bis Einmündung Parkdeck Zitadelle an beiden Seiten und auch in den Parkbuchten, das gilt auch für die Schloßstraße.
Die Kleine Römerstraße ist ebenfalls an beiden Straßenseiten gesperrt, auch an der Dr. Weyer Straße bis zur Bahnhofstraße darf nicht geparkt werden. Ein Halteverbot gilt an der Großen Rurstraße von der Kartäuserstraße bis zur Römerstraße, beidseitig und in den Parkbuchten. An der Poststraße, der Kölnstraße und der Kurfürstenstraße zwischen Römerstraße und Kölnstraße können die Parkbuchten ebenfalls nicht genutzt werden.
Eine entsprechende Beschilderung wurde bereits aufgestellt. Die Stadt Jülich weist ausdrücklich darauf hin, dass falsch geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden, wenn kein Halter ermittelt werden kann.
Ebenfalls gesperrt ist am Tulpensonntag von 13 Uhr bis etwa 18 Uhr die Ein- und Ausfahrt zum Parkdeck und zur Tiefgarage Zitadelle. Bereits vorher dort abgestellte Fahrzeuge können stehen bleiben, jedoch in dieser Zeit nicht ausfahren. Das Ordnungsamt bittet um Beachtung der Regelungen und Verständnis für die damit verbundenen vorübergehenden Erschwernisse.






















