Start Stadtteile Jülich „An die Steine. Fertig. Bauen.“

„An die Steine. Fertig. Bauen.“

Kleine Baumeister ganz groß: Die FeG Jülich lädt zu den „Bautagen 2026“ ein.

27
0
TEILEN
So kann das Ergebnis der Bautage am Ende aussehen. Foto: Markus Wiesemann
- Anzeige -

Unter dem Motto „An die Steine. Fertig. Bauen.“ lädt die Freie evangelische Gemeinde (FeG) Jülich Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren zu den diesjährigen Bautagen ein. Vom 23. bis 26. Juli 2026 verwandelt sich die Gemeinde in eine riesige Baustelle für junge Visionäre.
Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam eine ganze Stadt aus Klemmbausteinen zu erschaffen. Neben dem intensiven Bauen erwartet die jungen Baumeisterinnen und Baumeister ein abwechslungsreiches Programm: Eine spannende Bibelentdeckertour, Zeit für Bewegung zum Beispiel auf der Hüpfburg, sowie Snacks und Getränke für die nötige Energie. Für die Verpflegung ist gesorgt, inklusive eines gemeinsames Mittagsessens am Samstag.

Der krönende Abschluss folgt am Sonntag, 26. Juli: Im Rahmen eines Familiengottesdienstes wird die entstandene Klemmbaustein-Stadt
feierlich enthüllt und kann bei einer „großen Sightseeing-Tour“ von Jung und Alt bestaunt und entdeckt werden.

- Anzeige -

Die Teilnahme ist auf 28 Plätze begrenzt. Eine Anmeldung ist daher zwingend erforderlich. Die Teilnahme kostet 10 Euro. Darin enthalten sind neben der Verpflegung auch ein Aktions-T-Shirt für jedes Kind. Die Gemeinde weist darauf hin, dass eine durchgehende Teilnahme an allen Veranstaltungstagen sinnvoll ist, um das gemeinsame Bauprojekt erfolgreich abzuschließen.
Anmeldung und weitere Informationen finden interessierte Eltern unter juelich.feg.de/bautage. Stattfinden die Bautage in den Räumen der FeG in der Margaretenstraße 2.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here