Start Magazin Festival Park im Lichterglanz

Park im Lichterglanz

2
0
TEILEN
Herbstlichter. Foto: Volker Goebels / 2022
- Anzeige -

Wenn die Tage kürzer werden, beginnt im Brückenkopf-Park eine der stimmungsvollsten Zeiten des Jahres. Die Herbstlichter kehren zurück und verwandeln Wege, Bäume und Wasserflächen in eine leuchtende Landschaft. Aus dem Park wird mit Einbruch der Dunkelheit eine große Open-Air-Galerie.

Kunstvolle Lichtinstallationen, farbige Projektionen und illuminierte Parklandschaften setzen Bekanntes völlig neu in Szene. Was tagsüber vertraut erscheint, bekommt im Spiel von Licht und Schatten ein anderes Gesicht.

- Anzeige -

Mal geheimnisvoll, mal farbenprächtig und verspielt führt der Spaziergang durch die Dunkelheit vorbei an leuchtenden Szenerien und überraschenden Perspektiven. Gerade die Verbindung von Natur, Kunst und der besonderen Atmosphäre eines Herbstabends macht den Reiz der Herbstlichter aus.

Wer nicht bis zum Dunkelwerden warten möchte, kann den Besuch auch in diesem Jahr schon am Nachmittag beginnen. Bereits um 16 Uhr öffnen sich die Tore. Damit lässt sich besonders für Familien der Parkbesuch mit Spielplätzen und Tiergehegen entspannt mit den anschließenden Herbstlichtern verbinden.

Sonntags bis donnerstags endet der leuchtende Rundgang um 22 Uhr; freitags, samstags sowie an Halloween erst um 23 Uhr. Die Kassen schließen jeweils eine Stunde vorher. Hunde müssen bei dieser Sonderveranstaltung allerdings zu Hause bleiben.

HERBSTLICHTER SA 17|10 BIS SO 08|11
Brückenkopf-Park Jülich | Rurauenstraße 11 | täglich ab 16 Uhr | SO-DO bis 22 Uhr, FR, SA & Halloween bis 23 Uhr | Eintritt 10 Euro, Kinder / Jugendliche bis 17 Jahre 6 Euro, Kinder unter 1 m frei | kein Dauerkartenrabatt | Online-Tickets zzgl. VVK-Gebühr mit Fast-Lane-Einlass


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here