§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Unter dem Titel „Traum und Wirklichkeit“ präsentiert der 90-jährige Künstler Friedrich Förder eine Auswahl seiner Holzschnitte und Holzdrucke, die weit mehr sind als bloß...
In der Jahreshauptversammmlung wählten die Mitglieder einstimmig Anna Klocke zur ersten Vorsitzenden, die damit den langjährigen Spitzenmann Willi Prömpers ablöst. Nach 17 Jahren im...
Es geht darum, sich zu informieren, ins Gespräch kommen und erste Ideen entwickeln. Wer überlegt, sich selbständig zu machen, braucht vor allem eines: Orientierung....
„Die aktuelle Entwicklung des hiesigen Arbeitsmarktes zeigt insgesamt moderate Bewegungen. Die Zahl der Arbeitslosen im Gesamtagenturbezirk Aachen-Düren ist leicht zurück gegangen. Während in der...
Zum Wanderaktionstag bietet die Jülicher Ortsgruppe des Eifelvereins eine Wanderung im Jülicher Land an: Treffpunkt für die Wanderung ist um 14.15 Uhr am Parkplatz...