§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Italien, das Sehnsuchtsland der Deutschen, war für die Künstler des 19. Jahrhunderts der Höhepunkt ihrer Ausbildung und eine Quelle unerschöpflicher Inspiration. Die Reise nach...
So ganz weg ist Heinz Rombach dann doch noch nicht, obschon der "Pappkamerad", der ihm nachempfunden ist, etwas anderes aussagt. Vor dem neuen Schuljahresbeginn...
Zum Träumen und dazu, sich märchenhaft entführen zu lassen, lädt wie stets im Sommer der Brückenkopf-Park ein. Diesmal ist es ein besonderes Datum: Der...
Doppelten Grund zum Feiern gab es für die Gesamtschule Aldenhoven Linnich am Ende des Schuljahres, da nicht nur die Abiturienten verabschiedet wurden, sondern auch...