Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Haus Overbach: Musikalisches Sommerfest

TEILEN

Musikalisches Sommerfest Haus Overbach: Die Overbacher Jugendensembles bringen am Freitag, 9. Juni, das Schuljahr mit dem traditionellen musikalischen Sommerfest zu einem feierlichen Abschluss. Der Konzertabend beginnt um 17 Uhr mit dem Kinderchor, der unter anderem sommerliche Calypso-Lieder zusammen mit Hits von Michael Jackson und Taylor Swift präsentiert.

Um 18 Uhr spielt das Junge Orchester Auszüge aus der Feuerwerksmusik von Händel, gefolgt vom Sinfonieorchester, das Werke von Haydn, Grieg sowie Filmmusikenmelodien aus dem Film „Fluch der Karibik“ erklingen lässt. Die Overbacher Bläser-Combo präsentiert dann um 19 Uhr eine bunte Auswahl an Stücken aus dem Bereich Rock-, Pop und Jazz, unter anderem mit zwei Beatles-Klassikern und dem bekannten Shanty „Wellerman“. Den Abschluss des Abends gibt der Junge Chor, der Musik von den Beatles, Pentatonix und den Backstreet Boys singt, sowie eine choreographierte Aufführung mit Highlights aus dem ABBA-Musical „Mamma Mia“ präsentiert.

Geleitet werden die Auftritte von Isabella Benedini, Ulrike Erdtmann, Stephan Hebeler und Kerry Jago, und die Küche Haus Overbach sorgt für das leibliche Wohl mit dem Verkauf von Essen und Getränken im Schlossinnenhof während der ganzen Veranstaltung.

Der Eintritt zu allen Konzerten ist frei. Um Spenden für die jugendmusikalische Arbeit wird gebeten.

Die Eckdaten:

17 Uhr Kinderchor (Aula)
18 Uhr Junges Orchester und Sinfonieorchester (Klosterkirche)
19 Uhr Bläser-Combo (Aula)
20 Uhr Junger Chor (Aula)

Details

Datum:
9.6.2023
Zeit:
17:00 - 21:00
Kategorien:
, ,
Veranstaltung-Tags:

Veranstalter

Haus Overbach
Website:
http://www.overbach.de/

Weitere Angaben

© Foto
Haus Overbach gGmbH / Overbacher Singschule

Veranstaltungsort

Haus Overbach
Franz-von-Sales-Straße 1
Jülich-Barmen, NRW 52428 Deutschland
+ Google Karte
Telefon:
0246193001
Website:
www.overbach.de
TEILEN

 

 

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.