§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
„Ich dachte wirklich, ich lande im Rollstuhl!“ Hartmut Wolff erinnert sich, wie ihn als 24-Jährigen derart schwer erträgliche Rückenschmerzen quälten, dass er nicht...
Über den aus Brilon stammenden CDU-Politiker Friedrich Merz sind unlängst zahlreiche Biographien erschienen. Einige Details des Merz‘schen Lebenslaufs sind dabei auch für Jülich von...