§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Am Tag der Einschulung brachte Jennifer Gisbertz-Künster ihre eigene über 40 Jahre alte Schultüte mit, in der sich Zauberutensilien befanden. Die Schulleiterin verzauberte mit...
Wie jedes Jahr läuft der Betrieb ohne Unterbrechung, da der Rohstoff nur begrenzt lagerfähig ist und die technologische Zuckergewinnung keine Unterbrechung verträgt. Im Mittelpunkt...
Die Biobäuerin Faira Frischvomfeld hat dieses Jahr viele Möhren und Zwiebeln geerntet. Nur leider gab es keine Kartoffeln. Da taucht plötzlich der Regenwurm Buddelpieter...