§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Chronische Schmerzen sind ein Volksleiden. Das lässt sich nicht nur an der Zahl von 23 Millionen Betroffenen in Deutschland ablesen. Auch die Resonanz auf...
Mit einem Lächeln im Gesicht blickt Tom Thomas vom Bootshaus Köln als Veranstalter des diesjährigen Festivals am Badesee auf ein gelungenes Wochenende zurück. Zum...
Mit der offiziellen Übergabe des Förderbescheids durch Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, ist jetzt der Startschuss für das...