§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
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Viele ältere, kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen sind auf Hilfe angewiesen, um weiterhin selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben zu können. Der Seniorenbeirat der...
Die Proben der Theaterfreunde Koslar im Geschichtsverein Koslar für das Theaterstück „Verliebt, verlobt, verlogen“ laufen auf vollen Touren. Die Aufführungen finden am 2. und...