§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Im Frühling des Lebens ist eine gesteigerte Aktivität nicht nur im Brustkorb zwar zunächst irritierend, aber durchaus erwünscht, da sie von Hormonausschüttungen herrührt, die...
Ihr Herz schlägt für die Notfallmedizin und zwar laut und deutlich. Das wird im Gespräch mit Corinna Dreyer sehr schnell klar. „Im wirklichen Leben“...
Jedes Jahr sind sie automatisch wieder da und jedes Jahr könnte man die Frage stellen: Ist das eigentlich noch zeitgemäß? Maibräuche mit Frauenversteigerungen, Märschen...
Rotary-Präsident Rudolf Hannot schildert es als Ergebnis eines längeren Prozesses. „Der Erfolg hat viele Väter“, sagt er. Seinen Club sieht er in der Verantwortung...
Mehr über den Maiclub Barmen im Beitrag Mai Special: Junggesellen drehen durch… Herzog trifft König und Lernen durch Schmerz
Lesen Sie hierzu: Mai-Special: Jülicher Schätze...