§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Am 8. Mai haben wir Deutsche den 80. Jahrestag der Befreiung von der Nazi-Herrschaft durch die Alliierten feierlich begehen dürfen. Aber auch der Unrechtsstaat...
Fiete zog als junger Kater einsam umher und durchstöberte in der kalten Jahreszeit Mülltonnen auf der Suche nach Essbarem. Da er sehr menschenbezogen ist,...
Nach der Arbeit den Tag an der frischen Luft und zwischen netten Menschen ausklingen lassen: Alle 14 Tage findet mittwochs der Feierabendmarkt auf dem...