§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
„Könnte ein wirtschaftswissenschaftliches Studium das Richtige für mich sein?“ Diese Frage steht im Mittelpunkt der Schnuppertage am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FH Aachen, die vom...
Die Schüler und Schülerinnen des Sozialwissenschaftskurses der Q1, unterrichtet von Sigrid Albers, haben sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Wertpapiergeschäft auseinandergesetzt. Aufgerufen...
Bereits über ein Jahr alt ist der fraktionsübergreifende Antrag der politisch engagierten Frauen, die anregten, Jülich zu einer stillfreundlichen Kommune zu machen. Im jüngsten...
Reichlich Geld für reichlich Vereine: Über 25 Vereinen und Institutionen fördert der Lions Club Jülich mit der stolzen Summe von 20.000 Euro. Bei der...
Ein mitgebrachter Flyer war „Schuld“. Er machte Werbung für einen Frauen- und Mädchentrödel in Köln. Das können wir auch, beschlossen die Schülerinnen des Mädchengymnasiums,...