§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Ausbau des Glasfasernetzes in den Stadtteilen Welldorf und Güsten schreitet voran. „Noch in diesem Monat starten die Bauarbeiten“, sagt Dr. Uwe Macharey, Technischer...
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Im Rahmen der Vortragsreihe "Wir. Gemeinsam. Familie im digitalen Gespräch" veranstaltet der Kreis Düren die nächste kostenfreie Veranstaltung zum Thema: "Kita ade: Wie der...
Der Verein "Offener Bücherschrank e.V." besteht seit 15 Jahren - Grund genug zum Feiern. Versteht sich, dass ein "Bücherverein" sich selbst ein Buch schenkt....
Die Website www.stadtwerke-juelich.de wurde technisch angepasst und ist nun auf dem neuesten Stand. „Unser Fokus lag bei den Änderungen vor allem auf dem Thema...