§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die Kooperation dieser zwei Jülicher Ensembles widmet sich nichts weniger als der Erschaffung der Welt in der wunderbaren musikalischen Darstellung Joseph Haydns, die er...
Assemblage – das ist im Grunde eine dreidimensionale Weiterentwicklung der klassischen Collage. Statt flacher Materialien wie Papierausschnitte oder Fotos werden hier "reale" Objekte kombiniert....
Eigentlich sollte es mittlerweile normal sein, dass queere Identitäten ganz selbstverständlich im Alltag stattfinden. Da dies aber nicht so ist und Angriffe auf queere...
Bel Air gehen auf Tour und bringen ihr unverwechselbares kölsches Lebensgefühl live auf die Bühne. Bei ausgewählten Shows in Köln, Bonn, Windeck und Jülich...