Start Magazin Festival Schüttelt euern Speck

Schüttelt euern Speck

Arme hoch und einfach mal richtig loslassen. Ida Bialuschewski hat sich bei der Ladies Night unters Damenvolk gemischt.

0
0
TEILEN
Hoch die Hände, Wochenende - Ladies Night im KuBa. Foto: Ida Bialuschewski
- Anzeige -

Die Ladies Night im Kuba war definitiv der richtige Raum, um einen ganzen Abend auf der Tanzfläche zu schweben und die Atmosphäre einer richtigen Party zu nutzen. Schon beim Betreten des Kubas empfing einen die positive Stimmung und gleich wurde man mitgerissen in eine Nacht voller Tanz, Musik und Gemeinschaft.

DJane Jutta Stoffels sorgte für musikalische Unterhaltung und gelang es Frauen verschiedener Altersgruppen mitzureißen. Der Abend begann mit klassischen Stimmungshits und entwickelte sich nach und nach in eine modernere Richtung, mit einem perfekten Übergang durch Peter Fox. Besonders der Song „Schüttel deinen Speck“ kam bei allen Tänzerinnen hervorragend an und brachte eine überragende Atmosphäre. Ob Klassiker oder moderne Songs, die Tanzfläche war jedenfalls immer voll. Und auch wenn es eine etwas kleinere Gesellschaft an diesem Abend war, stand kaum eine Lady nur daneben. Und wenn doch, dann meistens, um sich kurz eine kleine Verschnaufpause zu erlauben…

- Anzeige -

Zum Internationalen Frauentag eine Party, die viel zu selten gefeiert wird und gerade deshalb umso wichtiger ist. Ein Freitagabend unter Frauen, der weiter ausgebaut und zu einer festen Tradition werden sollte, um noch mehr Mädchen und Frauen aus allen Generationen zu erreichen und anzusprechen, um sich gemeinsam zu feiern.

Organisiert wurde die Veranstaltung von der Gleichstellungsstelle Jülich gemeinsam mit der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen im Kreis Düren, der VHS Jülicher Land, der Gleichstellungsbeauftragten am Forschungszentrum Jülich, der Gleichstellungsstelle Linnich und dem Kulturbüro Jülich.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here