Da es derzeit in Nordrhein-Westfalen immer wieder zu einzelnen Meldungen von bestätigten Vogelgrippe-Fällen kommt, bleibt die Gefährdungslage unverändert. Das Veterinäramt des Kreises Düren sieht derzeit keine hinreichenden Gründe, eine Stallpflicht anzuordnen. Der Kreis Düren bewerte die Situation und die aktuellen Entwicklungen stetig – auch in Absprache mit den Nachbarkreisen.
Die Gefahr für den Menschen wird nach derzeitiger Einschätzung als gering eingestuft. Bei verendeten Singvögeln, wie beispielsweise Spatzen, Amseln oder auch bei Tauben, wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. Diese können daher in der Natur verbleiben, falls sie tot aufgefunden werden. Wenn tote Vögel auf einem Privatgrundstück gefunden werden, können sie in der Restmülltonne über den Hausmüll entsorgt werden – unter Beachtung hygienischer Maßnahmen wie Handschuhe tragen und Hände waschen.
Wer mehrere tote Vögel wie beispielsweise Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel an einem Ort findet, sollte diese nicht anfassen, sondern das Veterinäramt informieren.
Für Geflügelhaltungen und Wildvögel in ganz Deutschland stuft das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko, dass sich die Tierseuche dort verbreitet, als hoch ein. Das Veterinäramt des Kreises Düren steht daher in engem Austausch mit den Geflügelhaltern im Kreisgebiet. Die Betriebe schützen die Tiere am besten durch strenge Stallhygiene. Die Fütterung sollte nicht unter freiem Himmel stattfinden, auch Tränken sollten innen aufgestellt werden. Ebenso ist auf eine sichere Lagerung des Futters zu achten. Weitere Infos gibt es auch auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW.
Private Geflügelhalter, die zum Beispiel Hühner im Garten halten, haben die Pflicht, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse zu melden. Wenn mehr als drei Prozent der Tiere verenden, soll dringend das Veterinäramt informiert werden.





















