Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner März-Sitzung als Tagesordnungspunkt am 23. April eine Einwohnerfragestunde beschlossen. Der Rat kann nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird.
In diesem Fall ist jede Einwohnerin beziehungsweise jeder Einwohner der Stadt berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an die Bürgermeisterin beziehungsweise den Bürgermeister zu richten, die mindestens fünf Werktage vor der Sitzung schriftlich der Bürgermeisterin beziehungsweise dem Bürgermeister eingereicht werden müssen. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
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