In diesen Emails wird den Empfängerinnen oder Empfängern mitgeteilt, dass im Rahmen einer „planmäßigen Überprüfung nach dem SGB II“ eine Überzahlung festgestellt wurde, die nun zurückgefordert werden soll. In den Nachrichten wird mehrmals auf Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) verwiesen, was den behördlichen Charakter der Email unter-streichen soll. Der angegebene Rückforderungsbetrag soll auf eine in der Mail angegebene Kontonummer überwiesen werden.
Das Sozialamt der Stadt Düren möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass solche Emails nicht von der Behörde versendet werden. Das Amt nimmt keine Kontaktaufnahme per Email vor, um solche Rückforderungen geltend zu machen. Wer eine derartige Nachricht erhalten hat, soll diese ignorieren und keine Anhänge oder Links öffnen.
Die Stadt Düren arbeitet bereits daran, diese betrügerischen Aktivitäten zu unterbinden, und ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur Vorsicht auf. Sollten Sie unsicher sein oder eine verdächtige E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich direkt an das Sozialamt der Stadt Düren unter stadtsozialamt@dueren.de.





















