§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Überall gibt es etwas zu entdecken – man muss nach oben, unten, nach links und rechts schauen. Die Entdeckungsreise durch den Brückenkopf-Park führt vom...
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Bloß nicht gleich alternativlos die Flinte ins Korn werfen, warnen FH Aachen, die Arbeitsagentur Aachen-Düren oder auch das Studierendenwerk unisono. Sie alle und noch...
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Am 7. Oktober 2023 überfallen Terroristen der militant-islamistischen Hamas Israel und richten dabei ein beispielloses Massaker an, indem sie auf grausamste Art ca. 1.200...