§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Wieder mal halten sich einige kranke Charaktere in erbarmungsloser Selbstüberschätzung als Maßgebende und für Regisseure und Autoren in einem – und haben weder ein...
Requisiten aussuchen, Regie führen, soufflieren und auch schon mal mit Pinsel, Make-up und falschen Wimpern hantieren – es gibt kaum eine Aufgabe hinter den...
Am 17. Februar 1967 erschien in der Jülicher Volkszeitung ein Artikel über die „Villa Modesta“. Der Heimatforscher Peter Baum fand diesen Artikel im...
Deutschlands einzige Kinks Tribute Band Mr. Pleasant aus Köln kommt nach Jülich in den Kulturbahnhof. Präsentiert werden, so wird es angekündigt, Top 40 Hits...