§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
In dem Buch „Machtübernahme“ von Arne Semsrott, zeichnet der Journalist und Autor Szenarien auf, die in verschiedenen Bereichen unseres Gemeinwesens aus sicher Sicht...
Der Tischtennisclub Jülich ist seit nunmehr 49 Jahren ununterbrochen im Profisport aktiv. In dieser Zeit konnten zahlreiche Erfolge gefeiert werden – darunter der Gewinn...
Am Forschungszentrum Jülich wird nach Antworten auf die großen Zukunftsfragen gesucht. Alle zwei Jahre zum Tag der Neugier stellen die Wissenschaft-Teams öffentlich die Fragen...
Zum zehnjährigen Bestehen hatte die Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) eingeladen, um auf Erfolge und Herausforderungen aber auch Perspektiven zu blicken. Arbeitstechnisch sind das gute,...