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Wann darf „gehängt“ werden?

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Seit dem vergangenen Wochenende ist optisch der Startschuss für die Kommunalwahl am 14. September gefallen. Die ersten Wahlplakate wurden gehängt. Rein rechtlich ist es im Land NRW gestattet, drei Monate vor dem Wahltag Werbung für Parteien und Kandidaten zu machen. Allerdings teilen auf Anfrage die Kommunen die Termine ebenfalls mit.

Genau das hat zur Verärgerung geführt, die im jüngsten Stadtrat zur Sprache kamen. Christine Klein (Bündnis 90/ Die Grünen) meldete sich unter Verschiedenes zur Wort. „Wir mussten am vergangenen Wochenende feststellen, dass das Ordnungsamt die Genehmigung unterschiedlich erteilt hat.“ Zwar würde ihre Partei nicht davon ausgehen, dass es von wahlbedeutender Entscheidung sei, wann die Plakate gehängt werden dürften, dennoch handele es sich um eine Ungleichbehandlung. „Wir sind schon sauer“, sagte Klein deutlich, denn während am Wochenende die Teams der Mitbewerber-Parteien tagsüber unterwegs sein konnten, habe man die eigenen Leute werktags um 6 Uhr zum Plakatieren losschicken müssen.

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Dezernent Richard Schumacher räumte ein, dass normalerweise sofort nach Antragstellung die Genehmigungen erfolgen sollten. „Es ist ein Fehler passiert“, gab er zu. Geschuldet sei dieser einer neuen Kollegin, die offenbar nicht firm im Thema war.

Ebenfalls auf eine Gleichberechtigung verwies Harald Garding (SPD). Auch seiner Partei war ein späterer Termin mitgeteilt worden. Die Gleichbehandlung möchte er vor allem auf alle Bereiche ausgedehnt sehen. Der SPD war das Aufhängen ihres Banners zu ihrem parteiorganisierten Sommerpicknick auf dem Schlossplatz nicht gestattet worden, teilte er mit. „Da bitte ich um Gleichbehandlung.“ Garding bezog sich mit diesem Hinweis, auf die UWG JÜL – ohne sie zu nennen. Diese hatten bei ihrem Familienfest im Mai Banner gehängt.


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