§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Triebwagenführer einer aus Richtung Düren kommend in den Bahnhof Jülich einfahrenden Rurtalbahn, musste am gestrigen Donnerstag gegen 19 Uhr stark abbremsen, um einen...
Hier setzt das Demonstrationsprojekt HyHeat an: Gemeinsam arbeiten die schwartz Gruppe aus Simmerath, Weltmarktführer im Bereich Wärmebehandlungsanlagen für das Presshärten, und das Forschungszentrum Jülich...
Mit dem Umbau des Fahrzeugs habe die Stadt Jülich Maßstäbe bei Barrierefreiheit und für die Teilhabe am Arbeitsleben gesetzt.
Der fertig umgebaute Sinkkastenreiniger wurde...