Start Stadtteile Jülich Weg frei gemacht fürs neue Bad

Weg frei gemacht fürs neue Bad

Die erste Hürde auf dem Weg zum neuen Hallenbad für Jüich ist genommen: Der Bauausschuss hat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen.

0
0
TEILEN
Foto: Volker Goebels
- Anzeige -

Seit das Jülicher Hallenbad im April seine Türen dauerhaft schließen musste, beschäftigt das Thema immer wieder die Gemüter. Auch in der letzten Sitzung des Bauausschusses stand der Neubau eines Bades auf der Tagesordnung.

Um es gleich vorwegzunehmen: Mit nur einer Enthaltung ist die Entscheidung pro Neubau gefallen und zwar in direkter Nachbarschaft zum Freibad an der Rur. Das heißt nun allerdings nicht, dass morgen die Bagger rollen. Mit ihrer Zustimmung haben die Ausschussmitglieder lediglich den Weg freigemacht für die „Einleitung des notwendigen Bauleitplanverfahrens“, wie es in der Sitzungsvorlage heißt.

- Anzeige -

Diskussionsbedarf hatte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss PUB noch einmal rund um das Thema Hochwassergefährdung. Sowohl Christine Klein (Bündnis90/Die Grünen) als auch Harald Garding für die SPD beanstandeten, dass ein Antrag zur Prüfung weiterer drei Standorte nicht berücksichtigt wurde. Aus Sicht der Grünen hätte man zudem das Vorliegen der aktualisierten Hochwassergefährdungskarten abwarten sollen. Diese könnten jetzt allerdings eingesehen werden, ergänzte Dezernent Richard Schumacher an dieser Stelle, sie seien exakt zwei Tage vor der Ausschuss-Sitzung veröffentlicht worden. Die geplante Fläche, auch für die notwendigen Parkplätze, sei laut der neuen Karten nicht von möglichem Hochwasser betroffen, fügte der Bürgermeister hinzu.

Für den Badbetreiber, die Stadtwerke Jülich, erläuterte Geschäftsführer Ulf Camburg noch einmal kurz die „wesentlichen Vorteile“ des nun gewählten Standortes am Rurufer. Vor allem müsse dort nicht sonderlich tief „gebuddelt“ werden, die „Gründung“ des Neubaus sei einfacher, und das wiederum würde sich positiv auf die Kosten auswirken. Apropos Kosten, Fördermittel für den Hallenbad-Neubau sollen aus dem InvKG fließen, erklärte Bürgermeister Axel Fuchs auf Nachfrage von Christine Klein. InvKG steht für Investitionsgesetz Kohleregion und beinhaltet unter anderem Mittel für „bedeutsame Investitionen“ in einzelnen Gemeinden.

Wichtig sei auch eine Anbindung an den ÖPNV, befand Julia Gruben (CDU), die außerdem betonte, dass eine gute Ausleuchtung sowohl auf dem Weg zum Hallenbad als auch dem geplanten neuen Parkplatz wichtig sei. Schützenhilfe gab es hier vom Ausschusskollegen David Merz, der Grubens Bedenken teilte, besonders junge Frauen und die Eltern jüngerer Kinder könnten hier sonst Angst haben.
Claus Maas, als sachkundiger Bürger für die UWG JÜL im Ausschuss vertreten, servierte den Vertretern der Stadtwerke eine lange Liste mit Fragen. Wissen wollte Maas unter anderem, was mit dem Grundstück des alten Hallenbades geschehen solle, ob dieser überhaupt für einen Neubau in Betracht gezogen worden sei und wie es generell um vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnungen stünde.

Auf Anregung des Ausschuss-Vorsitzenden Heinz Frey, ebenfalls UWG JÜL, soll der Fragenkatalog schriftlich ein- und an die Stadtwerke weitergereicht werden. Frey schlug vor, eventuellen weiteren Klärungsbedarf ebenfalls niederzuschreiben und hoffte ansonsten auf „Tempo, Tempo“ beim Neubau, woran sicherlich allen gelegen sei.
Der nun gefasste „Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan“ sieht vor, dass der Neubau des Hallenbades in unmittelbarer Nachbarschaft zum Freibad erfolgen soll. Dem Freibad würde man übrigens nur „ganz wenig Fläche“ wegnehmen, versprach Dr. Uwe Macherey für den Betreiber.

TEILEN
Vorheriger ArtikelNeujahrsempfang für alle
Britta Sylvester
Klönschnacktee mit der Muttermilch aufgesogen und inzwischen beim rheinische Kölsch angekommen. Übt sich in der schreibenden Zunft seit Studententagen zwischen Tagespresse und Fachpublikationen und… wichtig: ließ das JüLicht mit leuchten.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here