„Glasfreies“ Feiern an Karneval hat sich, nicht nur, aber auch in der Jülicher Innenstadt bewährt. Seit dem erstmaligen Glasverbot im Jahr 2010 sind die Erfahrungen von Polizei und Ordnungsamt durchweg positiv: Es gab keine Schnittverletzungen aufgrund von Glasbruch und die Verunreinigungen, insbesondere in der Kölnstraße, in Jülich waren sehr gering.
Zwar wird in diesem Jahr nicht auf dem Schlossplatz gefeiert, aufgrund der Umbauarbeiten ist die bisherige Zeltdisco in den Kulturbahnhof verlegt worden. Doch auch dort, sowie in festgelegten Bereichen der Innenstadt gilt weiterhin ein Glasverbot am heutigen Weiberfastnachts-Donnerstag. Dies hat der Stadtrat mit der Zustimmung zum Erlass der „Ordnungsbehördlichen Verordnung für ein Verbot des Mitführens und des Verkaufs von Getränken in Glasbehältern in bestimmten Straßen / Bereichen in der Stadt Jülich am 12.02.2026“ einstimmig beschlossen.
Durch die Verbote soll sichergestellt werden, dass keine Glasbehälter in den Veranstaltungsbereich und auf die umliegenden Straßen und Plätze gelangen. Es dürfen somit keine Getränke (sowohl alkoholische als auch nicht alkoholische Getränke) in Glasflaschen mitgeführt werden, wenn diese in dem nachgenannten Geltungsbereich der Verordnung konsumiert werden sollen, heißt es in der offiziellen Mitteilung. Wer allerdings seine Wohnung im „Verordnungsgebiet“ hat, kann selbstverständlich eingekaufte und für den häuslichen Gebrauch bestimmte Getränke in Glasflaschen nach Hause bringen.
Die Verordnung gilt innerhalb eines Bereichs, der von den folgenden Straßen begrenzt wird: Römerstraße, Große Rurstraße, Schützenstraße, Schirmerstraße, Düsseldorfer Straße, südlicher Zitadellengraben (von Düsseldorfer Straße bis Kurfürstenstraße), Kurfürstenstraße, Römerstraße.
Außerdem dürfen in folgenden Straßen ebenfalls keine Glasbehälter genutzt werden: Aachener Straße (ab Ellbachstraße), Düsseldorfer Straße und Propst-Bechte-Platz sowie dem südlichen Zitadellengraben (von Düsseldorfer Straße bis Kurfürstenstraße).
Rund um den Kulturbahnhof, also von der Bahnhofstraße ab Ecke Dürener Straße (Kreuzung Ampelanlage) bis zur Adolf-Fischer-Straße Ecke Kartäuserstraße einschließlich des Busbahnhof-Geländes gilt das Verbot ebenfalls.
An verschiedenen Kontrollstellen in der Nähe des Veranstaltungsortes überprüfen Ordnungsamt und Polizei die Besucher hinsichtlich eventueller Glasflaschen kontrollieren. Daneben gibt es auch sogenannte „mobile“ Überwachungskräfte, die die Verbote im gesamten Geltungsbereich der Verordnung überwachen.
Ein Verstoß gegen die Verordnung hat Konsequenzen und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei sogenannter Fahrlässigkeit liegt die mögliche Geldbuße bei 500 Euro, bei Vorsatz werden bis zu 1000 Euro fällig.
Zusätzlich verweist das Ordnungsamt auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, nach dem nur Jugendliche ab einem Alter von 16 jahren Bier oder Wein trinken dürfen. Branntweinhaltige Getränke wie Gin, Rum, Wodka oder auch Alkopops dürfen erst ab 18 Jahren getrunken werden. Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren gestattet.
Obendrein sind „Verunreinigungen“ jeglicher Art wie etwa das Wegwerfen von Plastik- oder Glasflaschen sowie „wildes Urinieren“ ebenfalls Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Ordnungsamt und Polizei überwachen auch diese Verstöße vor Ort.




















