Start Magazin Ein Film wie kein anderer?

Ein Film wie kein anderer?

Wenn ein Fan einen Film guckt, dann kommt eine besondere Besprechung dabei heraus. Ein Filmtipp zum Wochenende.

9
0
TEILEN
Jaafar Jackson as Michael Jackson in Michael. Foto: Courtesy of Lionsgate
- Anzeige -

Es gibt Filme, bei denen man ziemlich schnell merkt, für wen sie gemacht sind. „Michael“ ist so einer. Wer mit der Musik von Michael Jackson aufgewachsen ist oder einen Zugang dazu hat, wird hier abgeholt. Für alle anderen könnte es schwieriger werden – nicht, weil der Film schlecht wäre, sondern weil er stark auf das Gefühl setzt, das man mit dieser Musik verbindet. Und genau deshalb gehört dieser Film eigentlich ins Kino.

Denn was ihn besonders macht, ist nicht nur das, was man sieht, sondern vor allem das, was man hört. Die Produktion wurde im Dolby-Atmos-Format abgemischt, wodurch ein räumliches Hörerlebnis entsteht, das sich zu Hause kaum in dieser Intensität nachbilden lässt. Geräusche und Stimmen bewegen sich frei im Raum, folgen den Bewegungen auf der Leinwand und wandern spürbar von links nach rechts oder von vorne nach hinten. Besonders in den Konzertszenen entsteht so das Gefühl, mitten im Publikum zu stehen. Dabei handelt es sich nicht um ein bloßes technisches Extra, sondern um einen echten Mehrwert, der das Kinoerlebnis deutlich aufwertet.

- Anzeige -

Auch schauspielerisch überzeugt der Film in vielen Momenten überraschend stark. Jaafar Jackson, der Neffe von Michael Jackson, übernimmt die Hauptrolle und schafft es dabei häufig, die Grenze zwischen Darstellung und Original verschwimmen zu lassen. Es gibt Szenen, in denen man für einen kurzen Moment tatsächlich vergisst, dass hier nicht Michael selbst auf der Leinwand steht. Natürlich gelingt das nicht durchgehend. Gerade in einigen Tanzszenen wird deutlich, dass hier sein Neffe tanzt und nicht der Michael persönlich. Dennoch schmälert das den Gesamteindruck kaum: Insgesamt liefert Jaafar Jackson eine bemerkenswert intensive und eindrucksvolle Leistung ab. Seine größte Stärke entfaltet der Film jedoch in den musikalischen Sequenzen. Davon gibt es viele – sie sind aufwendig inszeniert, energiegeladen und sowohl visuell als auch akustisch beeindruckend umgesetzt. Hier zeigt sich am deutlichsten, was der Film sein will: eine Hommage an den Künstler und an das Phänomen Michael Jackson.

Und genau dort beginnt auch das Problem.

Denn so eindrucksvoll der Film den Superstar inszeniert, so wenig interessiert er sich für den Menschen dahinter – was bei einer so komplexen und oft missverstandenen Figur durchaus ins Gewicht fällt. Zudem rauscht der Film stellenweise auffällig schnell durch die Jahre, wodurch wichtige Stationen eher angerissen als wirklich erzählt wirken. Teilweise fühlt sich das Ganze wie ein stark verkürzter Wikipedia-Eintrag an, der die größten Ereignisse lediglich abhakt, ohne ihnen den nötigen Raum zu geben. Auch seine familiären Beziehungen, insbesondere zu seinen Geschwistern und seiner Mutter, bleiben weitgehend im Hintergrund. Janet Jackson taucht im Film nicht einmal auf, was die Darstellung der Familie zusätzlich unvollständig erscheinen lässt. Ebenso fehlen prägende Persönlichkeiten wie Diana Ross oder das erste Treffen mit Quincy Jones im Jahr 1978 am Filmset von The Wiz, die für seine künstlerische Entwicklung eine entscheidende Rolle spielten. So entsteht ein Bild, das sich stark auf den Mythos konzentriert – auf den „King of Pop“ – und weniger auf die Persönlichkeit dahinter. Gerade bei einer Figur von so großer kultureller Bedeutung wirkt das wie eine verpasste Chance.

Allerdings deutet das Ende des Films klar darauf hin, dass die Geschichte noch nicht abgeschlossen ist. Ein zweiter Teil erscheint nicht nur möglich, sondern fast notwendig. Vielleicht erklären sich dann einige dieser Lücken auch genau dadurch.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Umgang mit einem der meistdiskutierten Kritikpunkte des Filmes: dem Fehlen der Missbrauchsvorwürfe von Jordan Chandler gegen Michael Jackson, die ursprünglich thematisiert werden sollten. Viele Kritiker werfen dem Film vor, dieses Thema auszublenden. Dieser Vorwurf greift jedoch nicht, da die Handlung zeitlich mehrere Jahre vor diesen Ereignissen endet und am Schluss deutlich gemacht wird, dass die Geschichte weitergeführt werden soll. Zudem gab es während der Produktion rechtliche und vertragliche Einschränkungen. Berichten zufolge spielte dabei auch eine Klausel aus dem Jordan-Chandler-Vergleich von 1994 eine Rolle, die von den Anwälten des Jackson-Estate zunächst übersehen worden sein soll und die die filmische Darstellung bestimmter Inhalte einschränkt. In der Folge musste das Biopic strukturell angepasst werden und endet nun bereits im Jahr 1988, wodurch die Kontroverse nicht mehr Teil der Erzählung ist. Die Frage bleibt, ob man einem Film etwas vorwerfen kann, das er strukturell gar nicht abbilden konnte. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieses Thema unwichtig ist – im Gegenteil, es gehört zu den einschneidendsten Kapiteln im Leben von Michael Jackson.

Und genau hier zeigt sich die eigentliche Herausforderung des Projekts.

Der erste Teil konzentriert sich vor allem auf das Phänomen: den Superstar, die Bühne, das Licht, die Musik. Was noch fehlt, ist der Mensch dahinter – – mit seinen Beziehungen, prägenden Erfahrungen und auch den schwierigeren Momenten, die notwendig wären, um diese Figur wirklich zu begreifen. Sollte ein zweiter Teil diesen Schritt gehen, könnte aus dem Projekt mehr werden als ein musikalisch beeindruckendes Biopic. Dann könnte es ein Film werden, der einer der einflussreichsten und zugleich komplexesten Persönlichkeiten der Popgeschichte wirklich gerecht wird.

Im Moment bleibt „Michael“ vor allem eines: ein emotional starkes Kinoerlebnis für Fans und ein erster Teil, dessen volle Wirkung sich erst noch entfalten muss. Dennoch ist der Film sehenswert – nicht zuletzt, weil er den „King of Pop“ auf eindrucksvolle Weise wieder auf die Leinwand bringt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here