Start Magazin Festival Der Drache und die Elfen

Der Drache und die Elfen

0
0
TEILEN
Foto: Guido Peter
- Anzeige -

Ein kurzweiliges Schauspiel, erfrischend inszeniert. Mit Tanz, Zauberei, Schaukampf und Publikumsinteraktion. Liebevoll gewürzt mit einer Prise Humor und viel Phantasie – elfig gespielt für Kinder und fröhlich gebliebene Menschen. Die Elfe Klara Phyll und der Faun Herr Blüterich haben beschlossen, etwas von ihrem geheimnisvollen goldenen Schatz in der Menschenwelt zu verteilen.

Für weitere „Kurzweyl“ sorgen Musikanten von A la Via, die mit ihren historischen Gesängen für beste Stimmung sorgen werden. Wer der Formatio A la Via während eines mittelalterlichen Markttreibens begegnet, wird feststellen, dass der Anspruch dieser Gruppe weit über die Darbietung der Musik des Mittelalters hinausgeht. Eine schauspielerische und sprachliche Annäherung an die Musiker einer anderen Zeit und einer anderen Welt ist für das Ensemble ebenso selbstverständlich wie das Einbeziehen des Publikums in die Performance.

- Anzeige -

Es ist aber auch das Zeitalter von Gaukler Jeremias und dem Gauklerpack, einer kleinen Spielmannstruppe von Taschenspielern, Jongleuren, Zauberern und anderen vogelfreien Gesellen. Die kunterbunte Schar bietet allerlei Kurzweil. Unter anderem Feuerjonglage, Zaubertricks, Minnesang und Lautenklang. Nach der Art des fahrenden Volkes zieht das Gauklerpack von Ort zu Ort; und überall, wo sie auftauchen, schallt es lauthals durch die Gassen: „Das Gauklerpack ist in der Stadt!“

Ritterkämpfe und eine Barden- / Gauklerschule, in der Kinder ihr artistisches Geschick ausprobieren können, runden das Fest ab.

HISTORIENSPEKTAKEL SA 04|07 – SO 05|07
Brückenkopf-Park | Lindenrondell | tägl. 10-19 Uhr


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here