Start Stadtteile Jülich Rücksicht macht Wege breiter

Rücksicht macht Wege breiter

Noch ist die neue Regelung in der Kölnstraße nicht bei allen Verkehrsteilnehmern angekommen: Die Stadtverwaltung bittet deshalb um Rücksichtnahme und Geduld in der Einführungsphase.

0
0
TEILEN
Blick auf die Fahrradstraße. Foto: Ariane Schenk
- Anzeige -

Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist unmissverständlich: In einer eigens ausgewiesenen Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Das bedeutet unter anderem, dass Radfahrer und -fahrerinnen nebeneinander fahren dürfen und Autofahrer nur dann überholen dürfen, wenn dies sicher möglich ist, sprich der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von anderthalb Metern innerorts eingehalten werden kann. Auch gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern in der Stunde.

Für Radfahrende ist gleichzeitig wichtig zu wissen, dass sie in der Regel zwischen den markierten Sicherheitsstreifen fahren sollen. Die am Fahrbahnrand markierten Streifen sind sogenannte Sicherheitsstreifen, die von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Sie schaffen einen zusätzlichen Schutzraum zwischen parkenden Fahrzeugen und dem Radverkehr und sollen unter anderem sogenannte „Dooring-Unfälle“ verhindern, die durch plötzlich geöffnete Autotüren entstehen können.

- Anzeige -

Zur besseren Verständlichkeit werden in den kommenden Wochen zusätzliche Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht. Die Stadt Jülich bittet alle Verkehrsteilnehmenden um besondere Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

TEILEN
Vorheriger ArtikelBaby Keem: Ca$ino in Köln
Nächster ArtikelWeit gereist, in Overbach angekommen
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here