Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist unmissverständlich: In einer eigens ausgewiesenen Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Das bedeutet unter anderem, dass Radfahrer und -fahrerinnen nebeneinander fahren dürfen und Autofahrer nur dann überholen dürfen, wenn dies sicher möglich ist, sprich der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von anderthalb Metern innerorts eingehalten werden kann. Auch gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern in der Stunde.
Für Radfahrende ist gleichzeitig wichtig zu wissen, dass sie in der Regel zwischen den markierten Sicherheitsstreifen fahren sollen. Die am Fahrbahnrand markierten Streifen sind sogenannte Sicherheitsstreifen, die von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Sie schaffen einen zusätzlichen Schutzraum zwischen parkenden Fahrzeugen und dem Radverkehr und sollen unter anderem sogenannte „Dooring-Unfälle“ verhindern, die durch plötzlich geöffnete Autotüren entstehen können.
Zur besseren Verständlichkeit werden in den kommenden Wochen zusätzliche Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht. Die Stadt Jülich bittet alle Verkehrsteilnehmenden um besondere Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.



















