Hierfür stehen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 7500 Euro zur Verfügung. Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen. Eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) muss vorliegen oder beantragt werden.
Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (zum Beispiel energetische und technische Ertüchtigung) und eine Erneuerung von Heizungs- und / oder Elektroanlagen. Ebenso ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits andere Landes-, Bundes- oder EU-Fördermittel bewilligt wurden.
Interessensbekundungen sind bis zum 30. September an denkmal@juelich.de zu senden. Die Mittel können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Für Fragen steht die Untere Denkmalbehörde der Stadt Jülich gerne zur Verfügung.



















