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Ausgelehrt?

Eine Begehung hat Fragen zum Waldlehrpfad in Koslar aufgeworfen. Das besagt eine Beschlussvorlage, die im letzten Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss eingebracht wurde.

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Der Waldlehrpfad in Koslar. Foto: Britta Sylvester
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Im Rahmen eines anderen Sachverhalts sei man mit dem zuständigen Revierförster Moritz Weyland den Waldlehrpfad in Koslar begangen, heißt es in einer Vorlage des letzten Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses. Dabei hätten sich grundsätzliche Fragen über zukünftige Nutzung und Unterhaltung des Pfades ergeben.

Die Situation sei folgende: Vor vielen Jahren sei er auf Initiative des Naturschutzvereins Koslar eingerichtet und von diesem begleitet worden. Teil des Lehrpfades seien mittlerweile größtenteils nicht mehr zweckdienliche, da den Elementen zum Opfer gefallene, Informationstafeln sowie Sitzgelegenheiten. Ziel sei die Vermittlung von Wissen über den Wald sowie das Naturerlebnis.

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Der Wald selbst weise einen teilweise sehr alten Baumbestand unterschiedlicher Arten auf. Teile des Bestandes seien wegen ihres Alters oder Schäden ein Risiko für die Stand- und Verkehrssicherheit.

Der fachlichen Meinung des Revierförsters zufolge sei eine Aufrechterhaltung des Waldlehrpfades wie bisher nur mit erheblichen Eingriffen in den Baumbestand möglich. Der gelenkten Besucherführung und der Verweildauer an den einzelnen Elementen und der Vielzahl risikobehafteter Bäume wegen müsse für die Sicherung des Pfades ein Bereich von bis zu etwa zwei Baumlängen in den Wald hinein berücksichtigt werden.

Das beinhalte Fällungen, Totholzentnahmen, Rückschnitte und weitere Baumpflegemaßnahmen, die auch wiederkehrende Kontrolle, Pflege und finanziellen Aufwand bedeuteten. Maßnahmen, die der Vorlage zufolge den Zweck des Waldlehrpfades, die natürlichen Strukturen zu erleben, ad absurdum führten.

Darum sah die Vorlage in Abstimmung mit dem Revierförster vor, den Waldlehrpfad als solchen außer Funktion zu nehmen und künftig als Waldwirtschaftsweg zu führen. Damit sei der Weg nicht für die Bevölkerung gesperrt. Der Wald solle weiterhin als Natur- und Erholungsraum erlebbar bleiben und der Weg im Rahmen der geltenden Bestimmungen genutzt werden.

Die übrigen Teile des Waldlehrpfades seien bei einem solchen Entschluss allerdings zurückzubauen. Erforderliche Maßnahmen am Baumbestand müssten darüber hinaus weiterhin vorgenommen werden, allerdings stärker an ihrer forstfachlichen und sicherheitsbezogenen Notwendigkeit ausgerichtet und nicht auf den erhöhten Sicherungsbedarf eines Waldlehrpfades.

Es solle künftig gelten: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“ Auch die Vorteile einer naturnahen Waldentwicklung wurden in der Vorlage aufgeführt.

In einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Naturschutzverein sei außerdem betont worden, dass die Außernutzungsnahme nicht gegen den ursprünglichen Naturschutzgedanken gerichtet sei. Es solle eher vermieden werden, aufgrund der Anforderungen des Waldlehrpfades weitreichende Eingriffe in den Baumbestand vorzunehmen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen und wird als nächstes im Haupt- und Finanzausschuss beraten.


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