
Mit dieser Vereinbarung stellen sie die Weichen für die erfolgreiche Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs, der seit dem 1. August zunächst für Kinder des ersten Schuljahres gilt und anschließend schrittweise auf die weiteren Jahrgänge ausgeweitet wird.
Das Kreisjugendamt Düren ist für die Erfüllung des Rechtsanspruchs verantwortlich. Die Umsetzung erfolgt in den Städten und Gemeinden vor Ort. Dies betrifft alle Kommunen bis auf die Stadt Düren, die ein eigenes Jugendamt hat.
Die Vereinbarung ist ein wichtiger Baustein, um Kindern und Familien im Kreis Düren auch künftig ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Betreuungsangebot zu machen, betonen der Kreis und die Kommunen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) ist zugleich ein wichtiger Bestandteil der kreisweiten Präventionsstrategie „Gut aufwachsen im Kreis Düren“.
Die Zahl der OGS-Plätze sei in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut worden, teilte der Kreis mit. Waren zum 1. August 2024 2636 Plätze vorhanden, standen ein Jahr später bereits 3065 Plätze zur Verfügung.
Für den Start des Rechtsanspruchs zum 1. August waren kreisweit 3062 Plätze geplant. Im Regelfall bekämen alle Kinder einen Platz. Individuelle Lösungen für besondere Bedarfe im Einzelfall würden von allen Beteiligten unterstützt.




















