§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Viel mehr Menschen, als man annehmen würde, leiden unter chronischen Schmerzen. Jeder vierte Erwachsene in Deutschland ist nach neuesten Erkenntnissen davon betroffen. Rund 6...
„Was gibt es Schöneres, als in der Sommerpause einen kleinen Grundstein zu legen?“ flachste ein gut gelaunter Ministerpräsident Hendrik Wüst und verbreitete das, was...
Die Freie evangelische Gemeinde lädt für den letzten Feriensonntag alle Schulstarter, aber auch alle älteren Schulkinder, zu einem Schulstarter-Gottesdienst ein.
Im Rahmen dieses besonderen Gottesdienstes...
Das Museum Zitadelle lädt zu einer besonderen Entdeckungsreise ein: Entdecke Yoga und das künstlerische Italien für dich. Tauche ein in eine Auszeit für Körper...