Start Hintergrund Kleines Kreishaus in Jülich zieht große Kreise

Kleines Kreishaus in Jülich zieht große Kreise

Bürgermeister Heinrich Stommel sprach von „einer richtig guten Lösung, die sich da andeutet“ und von „einer einmaligen Chance für Jülich, nachdem wir über 20 Jahre vergeblich versucht haben, dieses innerstädtische Quartier zu entwickeln“. Gemeint sind die Pläne von Landrat Wolfgang Spelthahn zur Schaffung eines kleinen Kreishauses in der Jülicher City.

391
0
TEILEN
Sie freuen sich auf die große Lösung für das Quartier am Alten Rathaus (v.l.): Jülichs Beigeordneter Martin Schulz, Landrat Wolfgang Spelthahn und Bürgermeister Heinrich Stommel. Foto: Josef Kreutzer
Sie freuen sich auf die große Lösung für das Quartier am Alten Rathaus (v.l.): Jülichs Beigeordneter Martin Schulz, Landrat Wolfgang Spelthahn und Bürgermeister Heinrich Stommel. Foto: Josef Kreutzer
- Anzeige -

Diese haben mittlerweile Kreise gezogen. Sie umfassen nun nicht mehr nur das Alte Rathaus und das angrenzende Stüssgen-Grundstück, das sich die Kreisverwaltung bereits mit einem Vorvertrag für ihre Baupläne gesichert hat. Der Erwerber des weiteren Grundstücks, das bis vor kurzem einer Erbengemeinschaft gehört hat, habe großes Interesse an einer einheitlichen Entwicklung des gesamten Quartiers, berichtete Landrat Wolfgang Spelthahn in Jülich vor der Presse. In den nächsten Tagen werde er weitere Gespräche mit dem neuen Eigentümer führen.

Die Zukunft könnte dann so aussehen: Wenn künftig über 100 Kreis-Mitarbeiter ihren kompletten publikumsintensiven Bürgerservice im kleinen Kreishaus im Herzen der Herzogstadt anbieten und in dem Karree zusätzliche Ladenlokale und Wohnungen entstehen, dann wird das die Innenstadt beleben und ihr gut tun, städtebaulich, atmosphärisch und wirtschaftlich.

- Anzeige -

Heute befinden sich hinter dem schmucken Alten Rathaus unter anderem eine eingeschossige, nahezu leerstehende Passage und Garagen. Die gesamte, knapp 2500 Quadratmeter große Fläche soll nach einem Architektenwettbewerb aus einem Guss neu gestaltet werden. Nach Änderung des Bebauungsplans werden Gebäude mit drei Stockwerken plus Dach- oder Staffelgeschoss erlaubt sein. „Das ist eine historische Chance, die wir in enger Abstimmung mit der Stadt Jülich nutzen wollen“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. „Schon im Sommer werden wir wissen, was hier wie gebaut wird“.

Zuvor muss aber noch eine Weiche gestellt werden: Der Kreis will das Vorhaben nur vorantreiben, wenn er im Alten Rathaus „zumindest eine eigentümerähnliche Position hat“. Eine Mietlösung komme nicht in Frage, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn. Dabei gehe es dem Kreis nicht um den Besitz an sich, sondern um die alleinige Entscheidungsbefugnis in dem Gebäude. „Als Mieter können wir jedenfalls keinen Architektenwettbewerb starten.“

In die Entwicklung des Quartiers will er neben Rat und Verwaltung auch die Bürger mit ihren Anregungen und Ideen einbeziehen. Dann wird das Pflichtenheft abgestimmt. Aus Kreissicht ein Muss: Die Verlagerung von Arbeitsplätzen von Düren nach Jülich darf unter dem Strich keine Mehrkosten verursachen. Anschließend sollen sich die Architekten ans Werk machen. „Wer gewinnt, hat Anspruch darauf, dass seine Pläne umgesetzt werden“, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn.

Im Alten Rathaus arbeiten seit dem Jahresbeginn nach umfangreichen Umbaumaßnahmen gut 60 Bedienstete der Kreisverwaltung. Die job-com stellt mit 53 Kollegen den Lö-wenanteil. Das Job-Center ist nun Anlaufstelle nicht nur für die SGB II-Anspruchsberechtigen („Hartz IV“) aus Jülich, sondern auch für die aus Aldenhoven, Inden, Niederzier, Titz und Linnich – zurzeit insgesamt 5900 Menschen. In Jülich können sie alle aktivierenden und passiven Leistungen gebündelt abrufen.
Mittlerweile ist zudem die Außenstelle des Kreis-Gesundheitsamtes vom Neuen ins Alte Rathaus umgezogen. Die acht Kollegen sind telefonisch unter 02461/8056700 zu erreichen. Ergänzt wird das Angebot vom Schulpsychologischen Dienst. Die Mitarbeiterinnen des Kreis-Jugendamtes bleiben in ihrem Büro in der Galeria juliacum, bis das kleine Kreishaus steht.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here