§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Sie ist kaum größer als ein Bonbon. Rund zweieinhalb Zentimeter lang, glatt, unscheinbar – und doch steckt in ihr eine komplette kleine Aufnahmeeinheit. Wer...
Mit einer großen Tasche unter dem Arm steht Thea Kempen vor Haustüren in und rund um Jülich. Sie besucht frischgebackene Eltern und ihre Neugeborenen....