§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Das Frühlingsfest des lokalen Einzelhandels verspricht dieses Jahr besonders viele Kunsthandwerker und reichlich Innenstadtbelebung. Aufgrund des großen Zuspruchs wird es einen Mix aus lokalem...
„Könnte ein wirtschaftswissenschaftliches Studium das Richtige für mich sein?“ Diese Frage steht im Mittelpunkt der Schnuppertage am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FH Aachen, die vom...