§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Laut aktuellem „IHK-Nachfolgereport NRW: Die Lage spitzt sich zu“ stehen in den kommenden zehn Jahren 305.000 Familienbetriebe in Nordrhein-Westfalen vor der Herausforderung, eine geeignete...
Es war allen Anwesenden anzumerken, dass der Beschluss nicht einfach fiel, aber er erfolgte nach kurzer Aussprache einstimmig: Der 1986 gegründete Förderverein „Festung Zitadelle...
Die GKG Fidele Brüder Koslar 1926 e.V. startet in eine ganz besondere Karnevalssession: Die Gesellschaft feiert ihre 9 x 11 Jahre gelebte Karnevalstradition, Vereinsleben...