§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Nach einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung mit herausragenden Ergebnissen hatten die Auszubildenden der Stadtverwaltung allen Grund zum Feiern. Im festlichen Rahmen des Jülicher Weinfestes feierten...
Kürzlich wurden die diesjährigen Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule Polizei am Berufskolleg Kaufmännische Schulen des Kreises Düren feierlich verabschiedet. 16 Schülerinnen und Schüler haben...