§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Wie versprochen hat der Lions Club Jülich den Erlös aus der Weihnachtsbäckerei an die Jülicher Tafel übergeben. Bereits im Februar wurden 1.800 Euro überwiesen....
Pfarrvikar Konny Keutmann feiert am Muttertagssonntag, 11. Mai, in der Heiligen Messe um 11 Uhr in der Pfarrkirche St. Mariae Himmelfahrt sein 40-jähriges Priesterjubiläum....
An der Nordsee Kraft tanken und fernab vom Alltag Erholung finden: Die AOK Rheinland/Hamburg lädt krebskranke Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren zur Lichtblick-Sommerfreizeit...