§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Eigentlich soll eine Umleitung genau das bewirken: Verkehr dorthin zu führen, wo er möglichst sicher und mit möglichst geringen Belastungen fließen kann. In Bourheim...
Ein Abschied vom eigenen Geschäft wird für Claudia Essling gleichzeitig zum Beginn einer neuen Aufgabe. Zum Ende des Monats gibt sie ihr Unternehmen „Comtesse“...
Die Bauarbeiten auf dem Schlossplatz schreiten voran. Fertig ist er aber offensichtlich noch nicht. Das Ordnungsamt hat jetzt mitgeteilt, dass der "derzeitige Zustand des...