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Next-Gen Party: Schwarzlicht Night

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Das Motto der zweiten Next-Gen lautet „Schwarzlicht-Night“. Ein besonderes Highlight wird dabei die leuchtende Schwarzlichtschminke sein. Unter dem Schwarzlicht entstehen auffällige Neon-Effekte, die für eine besondere Atmosphäre sorgen und die Party optisch zu einem echten Erlebnis machen.

Besonders wichtig ist den Veranstaltern, dass die Jugendlichen die Next-Gen Party selbst mitgestalten. Eventmanager Achim Maris erklärt warum: „Die Schülerinnen und Schüler, die bei der ersten Next-Gen mitgewirkt haben, haben uns direkt nach der Party viele konkrete Rückmeldungen gegeben. Sie haben beispielsweise das Layout unserer Plakate kritisch hinterfragt und Verbesserungsvorschläge gemacht. Einige dieser Ideen haben wir direkt umgesetzt. Auch bei der Musik gab es viele Anregungen, die dazu geführt haben, dass wir für die zweite Next-Gen sogar einen neuen DJ verpflichten konnten. Genau das ist das Konzept von Next-Gen: Wir wollen nicht einfach eine Party für Jugendliche veranstalten, sondern eine Party gemeinsam mit ihnen entwickeln.“

Neben Musik und Party steht vor allem eines im Mittelpunkt: Jugendliche sollen gemeinsam feiern, Freunde treffen und einen sicheren und entspannten Abend erleben. Für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher ist während der gesamten Veranstaltung eine Security-Crew dauerhaft vor Ort.

Der Kartenvorverkauf läuft bereits. Tickets gibt es in allen Jugendheimen in Jülich, im KuBa-Kiosk sowie online.

Next Gen-Party FR 25|09

Kulturbahnhof | Bahnhofstraße | 15 bis 22 Uhr

Details

Datum:
Fr.. 25. September
Zeit:
15:00 - 22:00
Kategorien:
, ,
Veranstaltung-Tags:

Veranstaltungsort

Kulturbahnhof (KuBa) Jülich
Bahnhofsstraße 13
Jülich, NRW 52428 Deutschland
Telefon:
02461346643
Website:
www.kuba-juelch.de

Veranstalter

Stadt Jülich
Telefon:
02461-630
E-Mail:
info@juelich.de
Website:
www.juelich.de

Weitere Angaben

© Foto
Judith Volkmer
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*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.