§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
„Nach einigen Jahren in der freien Wirtschaft ist jetzt der richtige Zeitpunkt, in unser Familienunternehmen einzusteigen“, erklärt Sarah Eichhorn-Maischberger, die seit 15. Juni im...
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Das Sonntagsfahrverbot für Lkw auszusetzen, könnte eine Übergangslösung sein, um auf die Folgen des anhaltenden Niedrigwassers zu reagieren. Das zeigt eine Blitzumfrage der IHK...
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