§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
„Bedrohte Ordnung und ein ‚versunkenes Jahrtausend‘. Die rheinischen Jahrtausendfeiern im Jahr 1925“. Das ist das Thema von Dr. Keywan Klaus Münster vom LVR-Institut für...
Pünktlich zum 50. Geburtstag des Europa-Park erobern Ed & Edda mit ihren Freunden in der animierten Komödie "Grand Prix of Europe" die Kinoleinwand. Fans...
Als „Jülich 0.1“ bezeichnete Museumsleiter Marcell Perse in seiner Begrüßung zum Tag des offenen Denkmals das, was Archäologe Stefan Ciesielski vorstellte, den...
Das Interesse war groß, die Themen vielfältig: Die Führung, zu der das Krankenhaus Jülich und der Jülicher Seniorenbeirat eingeladen hatten, wurde von den mehr...